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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

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I. GELTUNG

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  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.

  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

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II. AUFTRAGSPRODUKTIONEN

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  1. Wenn die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese nicht bindend. Sollten während der Produktion Kostensteigerungen auftreten, werden diese erst dann von der Fotografin gemeldet, wenn absehbar ist, dass die ursprünglich geschätzten Gesamtkosten um mehr als 15 % überschritten werden. Falls die geplante Produktionszeit aus Gründen überschritten wird, die nicht von der Fotografin zu vertreten sind, ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars oder in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu entrichten. Abrechnungen erfolgen dabei pro angefangener halber Stunde.

  2. Die Fotografin ist befugt, Dienstleistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion benötigt werden, im Namen und mit Vollmacht des Kunden zu beauftragen und in dessen Auftrag zu bezahlen.

  3. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, von der Fotografin ausgewählt.

  4. Falls innerhalb einer Woche nach Lieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Beanstandungen seitens des Kunden eingehen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und frei von Mängeln akzeptiert.

  5. Bei Absage einer geplanten Fotoproduktion durch den Auftraggeber behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Ausfallhonorar entsprechend dem Zeitpunkt der Absage zu berechnen: Bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrags bleibt die Anzahlungssumme bei der Fotografin. Bei Absage zwischen zwei Wochen und 24 Stunden vor Auftragsbeginn werden 50 % des Grundhonorars berechnet. Bei Absage weniger als 24 Stunden vor Auftragsbeginn beträgt das Ausfallhonorar 100 %. Bereits erbrachte, nicht stornierbare Leistungen jeglicher Art (Reisekosten, Mieten, Subunternehmer usw.), die zum Zeitpunkt der Absage angefallen sind, können von der Fotografin zu 100 % in Rechnung gestellt werden. Für Hochzeitsreportagen gelten die im Vertrag festgelegten Stornobedingungen.

 

 

III. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL

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  1. Diese AGB gelten für sämtliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, unabhängig von seiner Entstehungsstufe oder technischen Form. Insbesondere erstrecken sie sich auf elektronisch oder digital übermitteltes Bildmaterial.

  2. Der Kunde bestätigt, dass das von der Fotografin gelieferte Bildmaterial urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 des Urheberrechtsgesetzes darstellt.

  3. Jegliche vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen stellen eigenständige Leistungen dar, die gesondert zu vergüten sind.

  4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, selbst wenn dafür Schadensersatz geleistet wird.

  5. Der Kunde verpflichtet sich, das Bildmaterial sorgfältig und schonend zu behandeln und darf es nur zu geschäftsinternen Zwecken wie Sichtung, Auswahl und technischer Verarbeitung an Dritte weitergeben.

  6. Reklamationen bezüglich des Inhalts der gelieferten Sendung oder der Qualität, des Zustands oder des Inhalts des Bildmaterials sind innerhalb einer Woche nach Erhalt mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie angegeben erhalten.

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IV. Nutzungsrechte

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IV.1 Urheberrecht

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  1. Das Urhe­ber­recht der Licht­bilder liegt immer bei der Fotografin.

  2. Die von der Fotografin hergestell­ten Licht­bilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des/der Auf­tragge­ber*in bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.

  3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.

  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an die Fotografin.

  5. der/die Auf­tragge­ber*in hat kein Recht, das Licht­bild zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.

  6. Bei der Ver­wen­dung der Licht­bilder in Online– und Print­me­dien (auch für den pri­vaten Gebrauch)  ist die Fotografin als Urhe­berin des Licht­bildes zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz. (Siehe XI Ziff. 2)

  7. Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder, RAW-Dateien) an den/die Auf­tragge­ber*in erfolgt grund­sät­zlich nicht.

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IV.2 Gewerbliche Nutzungsrechte

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  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

  2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.

  3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

  4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Das gilt insbesondere für: 

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   – eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

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   – die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient, 

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   – jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

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   – die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

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5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung der von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

8. Die Fotografin bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, ihre Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.

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V. Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt

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  1. Für die Her­stel­lung der Licht­bilder wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten, Stu­diomi­eten etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, von dem/der Auf­tragge­ber*in zu tragen.

  2. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

  3. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig, sofern dies nicht anders vereinbart wurde.

  4. Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der/die Auf­tragge­ber*in gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum begleicht. Der Fotografin bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung herbeizuführen.

  5. Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Licht­bilder Eigen­tum und in den Hän­den der Fotografin.

  6. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.

  7. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

  8. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten. 

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VI. Haf­tung

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  1. Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Sie haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Die Fotografin ver­wahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr auf­be­wahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten.

  3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Lichtbilder nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Fotomaterials.

  4. Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des/der Auf­tragge­ber*in

  5. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

  6. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. 

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VII. Daten­schutz

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Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des/der Auf­tragge­ber*in kön­nen gespe­ichert wer­den. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.

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VIII. Bild­bear­beitung

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  1. Der/die Auf­tragge­ber*in kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass ihre Lichtbilder in ebendiesem Stil bear­beitet werden. Reklamationen aufgrund des eindeutigen Bearbeitungsstils der Fotografin sind ausgeschlossen.

  2. Die Fotos werden im Stil der Fotografin bearbeitet und leicht retuschiert. Eine leichte Retusche beinhaltet das Entfernen störender Elemente wie Pickel oder Kratzer. Eine ausgiebige Beauty- oder Hochglanzretusche entspricht nicht dem Stil der Fotografin und wird entsprechend nicht durchgeführt.

  3. Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern der Fotografin und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.

  4. Der/die Auf­tragge­ber*in ist verpflichtet, bei Licht­bilder der Fotografin im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urhe­berin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

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IX. Lieferzeiten und Reklamation

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  1. Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist bin­nen 2 Arbeitswochen, zunächst in Form einer Onlinegalerie, aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 4 Wochen. Die endgültige Auslieferung der Fotobox mit Abzügen ist abhängig davon, die lange der/die Auf­tragge­ber*in für die Auswahl der zu druckenden Fotos benötigt. Ab Eingang der Auswahl gelten oben genannte Lieferzeiten. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men.  Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

  2. Sämtliche Arbeiten wer­den von der Fotografin mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.

  3. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den/die Auf­tragge­ber*in entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt die Fotografin hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über die Fotografin erwor­ben werden.

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XI. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ

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  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

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XII. ALLGEMEINES

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  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. 

  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

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XIII. Rückgaberecht Downloads

  1. Beim Kauf von Medien zum digitalen Download werden diese bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist zur Verfügung gestellt. Der/die Kund*in stimmt diesem ausdrücklich zu. Eine Rückgabe ist nach dem Download nicht mehr möglich.

 

Kontakt

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